Vor der Durchführung von Baumaßnahmen, bei denen bestehende (Nachbar)gebäude
beeinträchtigt werden könnten, hilft ein Gutachten zur Zustandsfeststellung.
Der Zweck besteht darin, beweisen zu können, dass bestimmte Schäden
bereits vor Beginn der Baumaßnahme vorhanden waren, oder bei Schadenseintritt
dass diese Schäden vorher noch nicht vorhanden waren.
Der Untersuchungsumfang bezieht sich auf die für die Zustandsfeststellungen relevanten
Vorschäden an den bestehenden Gebäuden in unmittelbar angrenzender Nachbarschaft eines
bevorstehenden Bauvorhabens.
Zu Zustandsfeststellungen gehören die Ortsbegehungen (vor Beginn der Maßnahme) mit
Inaugenscheinnahme der Außenfassaden und Wand- und Deckenoberflächen der
Innenräume - soweit sie bei den Ortsterminen zugänglich gemacht werden und frei einsehbar
sind - mit digitaler Fotodokumentation vorhandener Risseschäden. Die Fotos können auch
digital (auf CD ROM) zur Verfügung gestellt werden.
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