PRIVATGUTACHTEN

dienen der Klärung von Ursache und Umfang vorhandener Schäden oder der Bestätigung der Mängelfreiheit.

Manchmal sind an einem Gebäude offensichtliche Mängel oder Schäden vorhanden, diese werden aber vom Vertragspartner oder der Versicherung abgestritten.
Umgekehrt werden gelegentlich Mängel behauptet, die bei fachlich richtiger Beurteilung als vertragsgemäße oder übliche Leistung zu bezeichnen sind.

Hier wird der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet und klärt in neutraler Weise die bautechnischen Zustände.

 

 

Inhalt und Anlass von Gutachten

Beurteilung der Bausubstanz nach augenfälligen Mängeln und Schäden zur Beratung beim Immobilienerwerb und zur Instandhaltungsplanung für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Bauwerksuntersuchung bei Schimmelpilz, Feuchtigkeit, Wasserleitungsschäden, Rissen, Maßtoleranzen.

Zu einer Ortsbesichtigung gehört eine mündliche Beurteilung und Beantwortung aller bautechnischer Fragen, mit Untersuchung der Bausubstanz und erforderlichenfalls Untersuchung von Baustoffproben durch ein Labor oder in Absprache mit dem Auftraggeber die Hinzuziehung von Sonderfachleuten.

Darauf kann ein Schadensbeseitigungsplan aufgestellt werden mit
• Erstellen von Leistungsverzeichnissen
• Mitwirkung bei der Vergabe an Firmen
• Bauüberwachung, Bauleitung
• Qualitätskontrolle
• Abnahme der Leistungen,
• Überwachung von Mangelbeseitigungsmaßnahmen
• Aufmaß und Abrechnung.

Ein Privatgutachten kann auch der Überprüfung vorliegender Gutachten dienen.