Inhalt und Anlass von Gutachten
Beurteilung der Bausubstanz nach augenfälligen Mängeln
und Schäden zur Beratung beim Immobilienerwerb und
zur Instandhaltungsplanung für Hausverwaltungen und
Wohnungseigentümergemeinschaften.
Bauwerksuntersuchung bei Schimmelpilz, Feuchtigkeit, Wasserleitungsschäden, Rissen, Maßtoleranzen.
Zu einer Ortsbesichtigung gehört eine mündliche
Beurteilung und Beantwortung aller bautechnischer Fragen,
mit Untersuchung der Bausubstanz und erforderlichenfalls
Untersuchung von Baustoffproben durch ein Labor oder in
Absprache mit dem Auftraggeber die Hinzuziehung von Sonderfachleuten.
Darauf kann ein Schadensbeseitigungsplan aufgestellt
werden mit
Erstellen von Leistungsverzeichnissen
Mitwirkung bei der Vergabe an Firmen
Bauüberwachung, Bauleitung
Qualitätskontrolle
Abnahme der Leistungen,
Überwachung von Mangelbeseitigungsmaßnahmen
Aufmaß und Abrechnung.
Ein Privatgutachten kann auch der Überprüfung
vorliegender Gutachten dienen.
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