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Bei streitigen Auseinandersetzungen ernennt das Gericht
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
zur Erstellung eines Gutachtens zu bestimmten Beweisfragen.
Dabei kann es hilfreich sein, bereits im Vorfeld durch präzise formulierte Beweisfragen das
Ergebnis des Gutachtens und damit des Prozessverlaufs positiv zu gestalten. Fragen Sie Ihren
Rechtsanwalt über die Möglichkeiten eines Parteivortrages mit Hilfe eines
Privatgutachtens.
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