GERICHTSGUTACHTEN

 

Bei streitigen Auseinandersetzungen ernennt das Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zu bestimmten Beweisfragen.
Dabei kann es hilfreich sein, bereits im Vorfeld durch präzise formulierte Beweisfragen das Ergebnis des Gutachtens und damit des Prozessverlaufs positiv zu gestalten. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt über die Möglichkeiten eines Parteivortrages mit Hilfe eines Privatgutachtens.