BEWEISSICHERUNGSGUTACHTEN


  Vor der Durchführung von Baumaßnahmen, bei denen bestehende (Nachbar)gebäude beeinträchtigt werden könnten, hilft ein Gutachten zur Zustandsfeststellung.

Der Zweck besteht darin, beweisen zu können, dass bestimmte Schäden bereits vor Beginn der Baumaßnahme vorhanden waren, oder – bei Schadenseintritt – dass diese Schäden vorher noch nicht vorhanden waren.

Der Untersuchungsumfang bezieht sich auf die für die Zustandsfeststellungen relevanten Vorschäden an den bestehenden Gebäuden in unmittelbar angrenzender Nachbarschaft eines bevorstehenden Bauvorhabens.

Zu Zustandsfeststellungen gehören die Ortsbegehungen (vor Beginn der Maßnahme) mit Inaugenscheinnahme der Außenfassaden und Wand- und Deckenoberflächen der Innenräume - soweit sie bei den Ortsterminen zugänglich gemacht werden und frei einsehbar sind - mit digitaler Fotodokumentation vorhandener Risseschäden. Die Fotos können auch digital (auf CD ROM) zur Verfügung gestellt werden.

   
  Dokumentation des Bautenstandes
  Bei Bauunterbrechungen oder Kündigung von Bauleistungen hilft eine genaue Aufnahme des aktuellen Bautenstandes zur beweiskräftigen Feststellung.